Alle gentechnisch veränderten Pflanzen (GVO) müssen ein strenges Zulassungsverfahren durchlaufen, bevor sie in der EU auf den Markt gebracht werden dürfen. Das gilt sowohl für importierte landwirtschaftliche Rohstoffe, die außerhalb der EU geerntet wurden, als auch für Saatgut, das für den Anbau in der EU vorgesehen ist. Jeder Zulassung geht eine strenge Sicherheitsbewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) voraus. Danach folgt der politische Entscheidungsprozess, an dem die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten beteiligt sind.

GVO-Importe

Europa ist in hohem Maße abhängig von Importen pflanzlicher Proteinquellen. Verbote von GVO-Importen würden die Verfügbarkeit und die Preise für Lebens- und Futtermittel unnötig in die Höhe treiben und wären unbegründet. Die Beweislage verdichtet sich.

GV-Soja und -Mais sind Standard

Vor 20 Jahren wurden die ersten gentechnisch veränderten Mais- und Sojapflanzen geerntet. Seitdem hat sich der Anbau von GV-Pflanzen weltweit rasch verbreitet, da sie den Landwirt:innen höhere Erträge bringen und gleichzeitig helfen, Ressourcen wie Land, Wasser und Energie einzusparen. Das führt zu wirtschaftlichem Nutzen in allen Phasen der Lebensmittelerzeugung und für die Verbraucher:innen.

Produktsicherheit wird regelmäßig bestätigt

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit und andere zuständige Behörden in Industrieländern haben wiederholt festgestellt, dass GV-Pflanzen mindestens ebenso gesund und nahrhaft sind wie konventionell gezüchtete Pflanzen. GV-Pflanzen spielen mittlerweile eine wichtige Rolle in der Lebensmittelverarbeitung und Tierhaltung. Weltweit haben Verbraucher:innen bereits Billionen von Mahlzeiten verzehrt, die aus sicheren und kostengünstigen GV-Rohstoffen hergestellt wurden.

Bereits 2013 fand ein Review von 1.783 wissenschaftlichen Publikationen keinerlei Hinweise auf signifikante Gefahren im Zusammenhang mit der Verwendung von gentechnisch veränderten Kulturpflanzen (Quelle: An overview of the last 10 years of genetically engineered crop safety research, Critical Reviews in Biotechnology Vol. 34, 2014). Daran hat sich auch nach weiteren zehn Jahren nichts geändert (Quelle: Food Standards Australia New Zealand, 30.1.2024).

Flickenteppich Europa?

Ernüchtert von der systematischen Weigerung der EU-Mitgliedstaaten, den Import neuer GV-Futter- und Lebensmittel für den Binnenmarkt zu genehmigen, schlug die EU-Kommission 2015 vor, einzelnen Mitgliedstaaten zu erlauben, den Import von bereits EU-weit zugelassenen GV-Pflanzen in ihrem Hoheitsgebiet zu verbieten. Forderungen nach einer Folgenabschätzung dieser Gesetzgebung widersprach die EU-Kommission.

Inzwischen gibt es jedoch zahlreiche Berechnungen, die den wirtschaftlichen Schaden für die europäischen Landwirte und Verbraucher quantifizieren:

Risiken für die europäische Tierproduktion

Europa ist in hohem Maße abhängig von Importen pflanzlicher Proteinquellen wie zum Beispiel Sojabohnen. Ohne diese Importe wären die Wettbewerbsfähigkeit und die Existenzgrundlage der Tierhaltung gefährdet. Die meisten importierten Agrarrohstoffe bestehen aus GV-Pflanzen oder enthalten solche. Der Futtermittelsektor der EU hängt zu 74 Prozent von der Einfuhr eiweißreicher Pflanzen ab, von denen die meisten gentechnisch verändert sind (Quelle). Konventionell gezüchtete Mais- und Sojapflanzen, wie sie vor allem für die ökologische Landwirtschaft benötigt werden, sind Nischenprodukte und deutlich teurer. Gleichzeitig hat die jahrelange Panikmache durch Anti-Gentechnik-Kampagnen die Ängste der Öffentlichkeit vor Importen und Lebensmitteln aus GV-Pflanzen geschürt.

Die Verzögerungen bei der Produktzulassung in der EU können Handelsströme sowie die Futtermittelversorgung des Viehzuchtsektors gefährden und zu Handelsunterbrechungen führen. Die dabei entstehenden Kosten können sich auf bis zu 9,6 Milliarden Euro pro Jahr belaufen.

GVO – Zulassungskosten

Die EU schafft keinen Anreiz für Innovationen – Berechnung der Kosten für die Zulassung von GVOs

Jedes Jahr bauen rund 18 Millionen Landwirt:innen weltweit GV-Pflanzen für höhere Erträge, eine verbesserte Pflanzenqualität und eine effizientere Ressourcennutzung an. Obwohl die überwiegende Mehrheit der EU-Landwirt:innen keine gentechnisch veränderten Pflanzen anbauen darf, ist die EU einer der größten Importeure von landwirtschaftlichen Erzeugnissen aus GVOs. Tatsächlich entspricht das Gewicht der jährlich in die EU eingeführten gentechnisch veränderten Sojabohnen dem Gewicht der gesamten EU-Bevölkerung!
Vor ihrer Markteinführung durchlaufen alle GV-Pflanzen eine strenge und kostspielige Sicherheitsprüfung. In der EU wird diese Bewertung von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) durchgeführt.

Kosten und Wartezeiten steigen seit über einem Jahrzehnt an

Aktuelle Zahlen der EU-Import-Genehmigung für GV-Pflanzen:

Geschätzte Kosten 11 – 16,7 Millionen €
Vom Einreichen des Antrags bis zur rechtsgültigen Zulassung vergehen aktuell ca. fünf Jahre …

… Das ist nur der Import. Das System für Anbaugenehmigungen funktioniert noch weniger. (Quelle)

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Risikobewertung und -management

In einer ausführlichen Risikobewertung prüft die EFSA die Auswirkungen des GV-Produkts auf die Gesundheit von Mensch und Tier. Im Durchschnitt dauert diese Bewertung vier Jahre.

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In der Regel sollen die EU-Mitgliedstaaten drei Monate nach der Veröffentlichung eines positiven EFSA-Gutachtens entscheiden, ob das Produkt für den Binnenmarkt zugelassen wird. Diese Phase des Risikomanagements wird jedoch in der Regel deutlich überschritten. (Quelle)

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Kosten und Fristen für die Genehmigung von GVOs in der EU kommen einem Verbot gleich

Bis eine genetisch veränderte Kulturpflanze zur Verwendung zugelassen wird, dauert es in Europa im Schnitt 5 Jahre. (Quelle)

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Die regulatorische Belastung ist unverhältnismäßig hoch …

Im Vergleich zu anderen regulierten Produkten bedeutet das:

  • Mehr als siebenmal so lange Wartezeiten wie bei einer EU-Genehmigung für Humanarzneimittel
  • Teurere und langwierigere Zulassungsverfahren als für andere Agrarprodukte

6,2 Jahre

3,3 Jahre

0,8 Jahre

Hinzu kommt: Eine GV-Pflanze muss nach dem derzeitigen Stand des Wissens genauso sicher sein wie eine konventionelle Vergleichspflanze. Ihre Nutzung – das betrifft Anbau, Verarbeitung und Verzehr – darf keine schädlichen Auswirkungen mit sich bringen, weder für die Gesundheit von Menschen und Tieren noch für die Umwelt. Ist das nicht der Fall oder konnten nicht alle Zweifel ausgeräumt werden, ist die Genehmigung zu versagen. Aber selbst wenn die zuständigen europäischen Behörden die Sorten positiv beurteilen, d.h. Anbau, Verarbeitung und Verzehr für genauso sicher erachten wie bei einer konventionellen Vergleichssorte und daher eine Zulassung erteilen, kann seit 2015 jeder Mitgliedstaat der EU den Anbau zugelassener gentechnisch veränderter Pflanzen bei sich verbieten. Diese so genannte Opt-out-Regelung ermöglicht nationale Anbauverbote aus sozioökonomischen, landwirtschaftspolitischen oder kulturellen Gründen. Vor einem förmlichen Verbot können sich die betreffenden Länder jedoch mit den Antragstellern in einem gesonderten Verfahren darauf verständigen, dass ihr Land nicht in den Geltungsbereich der EU-Anbauzulassung einbezogen wird. Derzeit gelten die EU-Zulassungen für den Anbau von einer Vielzahl von Gentechnikpflanzen daher in 17 EU-Ländern nicht.

Das hat seinen Preis – so ist es wenig überraschend, dass …

  • EU-Landwirt:innen keinen fairen Zugang zu gentechnisch veränderten Kulturen haben,
  • derzeit nur eine einzige EU-Zulassung für den Anbau von GV-Pflanzen existiert und diese Zulassung aus dem Jahr 1998 stammt,
  • andere Zulassungsanträge für den Anbau trotz mehrfacher Bestätigungen der Produktsicherheit seit über 15 Jahren auf ihre Genehmigung warten,
  • die Zulassungsanträge für den Anbau vieler Innovationen daher mittlerweile zurückgezogen wurden,
  • Unternehmen ihre Anstrengungen in der Produktentwicklung nun auf andere Teile der Welt konzentrieren.

Das Importgenehmigungsverfahren für GVO in der EU: Richtlinien & Realitäten

Praktische Schritte um das Verfahren zur Genehmigung von GVO-Einfuhren zu verbessern: Das Positionspapier (Quelle: IVA-Positionspapier „Das Importgenehmigungsverfahren für GVO in der EU: Richtlinien & Realitäten“, März 2022).

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