Genetische Veränderungen sind überall
Die meisten Nutzpflanzen und -tiere sind das Ergebnis jahrhundertelanger Züchtung – sie kämen in der Natur so nicht vor. Mutationen finden ständig statt und treiben die Evolution voran: Allein auf einem Hektar Weizen entstehen pro Jahr rund 20 Milliarden genetische Veränderungen (Quelle). Dieses „veränderte“ Erbgut nutzen wir seit Jahrtausenden zur Züchtung neuer Sorten. Dabei nutzen wir schon heute natürliche Mutationen ebenso wie solche, die wir mit Hilfe von Werkzeugen (Chemie, Bestrahlung) künstlich induzieren.
Innovationen in der Pflanzenzüchtung haben der Gesellschaft außerordentliche Vorteile gebracht. Dazu zählen eine verbesserte Saatgutqualität, höhere Produktivität, gesteigerte Einkommen für Landwirte, niedrigere Lebensmittelpreise sowie eine Reduktion des Energieverbrauchs und der CO₂-Emissionen. (Quelle)
Neue genomische Techniken (NGT) – Die Züchtungsinnovation
Neue genomische Techniken sind neue Züchtungsmethoden, die punktgenaue und präzise Veränderungen (Mutationen) im Erbgut ermöglichen. Mithilfe der Genschere (CRISPR/Cas9) können Gensequenzen innerhalb eines Genoms editiert werden, ohne artfremde Gene einzuführen. Dadurch können die entstandenen Mutationen genauso auch spontan in der Natur vorkommen oder das Ergebnis einer konventionellen Mutationszüchtung oder Kreuzung sein. Immer mehr Länder setzen diese neue Technologie ein, da sie durch ihre Effizienz nachhaltig und sicher ist und die Pflanzenzucht erheblich beschleunigt und verbessert. Detaillierte Hintergrundinformationen finden Sie in der Genome Editing Infothek.
Die Stimme der Wissenschaft
„Neue molekulare Züchtungstechniken erlauben eine bisher nie dagewesene Präzision und Effizienz in der Verbesserung von Nutzpflanzen. Dieses Potenzial sollte zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele ausgeschöpft werden.“
– Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina. (Quelle)
Zahlreiche Forschungsprojekte belegen das vielseitige Potenzial dieser Technologie: NGT helfen dabei, Pflanzen widerstandsfähiger gegen Umweltstress wie Wassermangel, Überschwemmungen, Versalzung, Hitze, Kälte, Krankheiten und Schädlinge zu machen – und gleichzeitig Erträge sowie Nährstoffeffizienz zu steigern. Auch lokale Sorten lassen sich mit geringem Aufwand weiterentwickeln, was die genetische Vielfalt erweitert und die Sortenauswahl verbessert. Sie kann so zur Erhaltung der Biodiversität, zur Förderung nachhaltiger Anbaumethoden, sowie zur Anpassung an den Klimawandel beitragen. So können landwirtschaftliche Flächen effizienter und nachhaltiger genutzt und der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln reduziert werden.

Vielfältige Vorteile
- Beschleunigung der Züchtung: z. B. virusresistente Gerste in zwei Jahren statt zehn.
- Vermeidung/Minimierung unerwünschter Veränderungen, wie sie bei bisher genutzten Methoden auftreten.
- Klimaanpassung: Pflanzen werden hitze- und dürretoleranter.
- Geringerer Einsatz von Dünger und Pflanzenschutzmitteln auf einer kleineren Anbaufläche – passend zu EU-Zielen (Green Deal/Farm-to-Fork).
- Nährwertsteigerung: z. B. Vitamin-A-angereicherte Bananen, eisenreicher Reis.
- Qualitätsverbesserung: z. B. glutenreduzierter Weizen, acrylamidarme Kartoffeln.
- Geringerer Wasserverbrauch und Anpassung an regionale Bedingungen. (Quelle)
(Grafik: CropLifeEurope)
Der politische Status quo
Nach langen Verhandlungen hat die Europäische Union einen neuen Rechtsrahmen für Pflanzen beschlossen, die mit bestimmten neuen genomischen Techniken (NGT) gewonnen wurden. Die Verordnung trat am 16. Juli 2026 in Kraft und gilt ab dem 17. Juli 2028. Bis zum Beginn der Anwendung gelten für NGT-Pflanzen weiterhin die bisherigen gentechnikrechtlichen Vorschriften. Mit der Verordnung wird der europäische Rechtsrahmen für NGT-Pflanzen an den wissenschaftlichen Fortschritt in der Pflanzenzüchtung angepasst. Sie eröffnet neue Chancen für Forschung, Pflanzenzüchtung und Landwirtschaft. Davon können auch kleine und mittlere Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen profitieren. (Quelle).
Was der neue EU-Rechtsrahmen vorsieht
Die Verordnung unterscheidet zwischen zwei Kategorien von NGT-Pflanzen. Für die Zuordnung ist maßgeblich, welche genetischen Veränderungen die jeweilige Pflanze aufweist.
- NGT-1-Pflanzen: NGT-1 umfasst Pflanzen mit einer begrenzten Anzahl bestimmter genetischer Veränderungen, die auch natürlich oder durch konventionelle Züchtung entstehen könnten. Nach behördlicher Statusprüfung werden sie grundsätzlich wie konventionell gezüchtete Pflanzen behandelt. Die Kennzeichnung von Saatgut sowie die Veröffentlichung in einer öffentlichen Datenbank schaffen Transparenz. Lebens- und Futtermittel müssen nicht gekennzeichnet werden. Für NGT-1-Pflanzen sind weder nationale Anbauverbote noch besondere Koexistenzmaßnahmen vorgesehen.
- NGT-2-Pflanzen: Für NGT-Pflanzen mit umfassenderen oder komplexeren genetischen Veränderungen sowie NGT-Pflanzen, die herbizidtolerant sind oder selbst insektizide Stoffe produzieren können – auch wenn sie die NGT-1-Kriterien im Übrigen erfüllen –, gelten weiterhin weitgehend die bisherigen Anforderungen des Gentechnikrechts. Dazu gehören insbesondere Risikobewertung, Zulassung, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit. Die Mitgliedstaaten können den Anbau in ihrem eigenen Hoheitsgebiet einschränken oder verbieten und Maßnahmen ergreifen, um ein unbeabsichtigtes Vorhandensein in anderen Produktionsketten zu vermeiden.
- Ökologischer Landbau: NGT-Pflanzen sind im ökologischen Landbau nicht zugelassen. Ein zufälliges oder technisch unvermeidbares Vorhandensein von NGT-1-Pflanzen hat keinen Einfluss auf den EU-Öko-Status.
- Patente und Zugang: Für NGT-Pflanzen gelten grundsätzlich die bestehenden patentrechtlichen Regelungen. Ergänzend sieht die Verordnung weitere Maßnahmen vor, um Transparenz zu erhöhen und den Zugang zu patentiertem biologischem Material zu erleichtern:
-
- Offenlegung relevanter Patentinformationen bei NGT-1-Anträgen
- Möglichkeit freiwilliger Erklärungen zur Lizenzierung zu fairen und angemessenen Bedingungen (FRAND)
- EU-weiter Verhaltenskodex für mehr Transparenz und Fairness im Umgang mit Patenten
- Leitlinien der EU-Kommission zu Patenten und geistigen Eigentumsrechten
- Sachverständigengruppe der EU-Kommission zur Begleitung der Auswirkungen von Patenten auf Pflanzenzüchtung, Innovation und den Zugang zu Saatgut
- Regelmäßige Bewertung dieser Auswirkungen durch die EU-Kommission mit der Möglichkeit weiterer Maßnahmen, falls sich erhebliche Zugangshürden oder Wettbewerbsprobleme zeigen
Quelle: Verordnung (EU) 2026/1388, Kapitel V „Patente“ (Artikel 29–31)
Was die Neuregelung bedeutet
Für NGT-1-Pflanzen ersetzt ein vereinfachtes Überprüfungsverfahren das bisherige GVO-Zulassungsverfahren. Züchtungsunternehmen müssen nachweisen, dass eine Pflanze die gesetzlichen Kriterien (begrenzte Anzahl bestimmter genetischer Veränderungen) erfüllt. Wird dies bestätigt, kann sie mit entsprechender Kennzeichnung des Saatgutes wie eine konventionelle Sorte zugelassen und vermarktet werden.
Das schafft mehr Planungssicherheit und kann insbesondere kleineren und mittelständischen Züchtungsunternehmen den Zugang zu neuen genomischen Techniken erleichtern. Gleichzeitig sorgen die Kennzeichnung von Saatgut und die öffentliche EU-Datenbank für Transparenz. Der neue Rechtsrahmen kann dazu beitragen, klimaangepasste, krankheits- oder schädlingsresistente Sorten schneller für die europäische Landwirtschaft verfügbar zu machen. (Quelle)
Mit diesem differenzierten Regulierungsansatz trägt die Verordnung sowohl wissenschaftlichen Erkenntnissen als auch den Anforderungen an Transparenz und Sicherheit Rechnung. Gleichzeitig kann sie Innovationen in der Pflanzenzüchtung fördern, die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Agrar- und Züchtungssektors stärken und einen Beitrag zu einer widerstandsfähigen Landwirtschaft sowie zur langfristigen Ernährungssicherung leisten.
Berichterstatterin Jessica Polfjärd (EVP, Schweden) erklärte nach der Abstimmung:
„Dies ist ein historischer Sieg für die europäischen Landwirtinnen und Landwirte und die Zukunft Europas. Mit der Genehmigung des Einsatzes neuer genomischer Techniken haben wir uns für Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Ernährungssicherheit entschieden. Die Landwirtinnen und Landwirte in der EU fordern seit langem Zugang zu diesen modernen Instrumenten für die Pflanzenzucht, die ihnen helfen können, widerstandsfähigere und weniger von [Pflanzenschutzmittel] abhängige Pflanzen zu züchten. Indem das Parlament diese sichere, wissenschaftlich fundierte Zuchttechnik zugänglich macht, unterstützt es die europäischen Landwirtinnen und Landwirte, wahrt unsere Ernährungssicherheit und trägt zu einer wettbewerbsfähigeren und innovativeren EU bei.“ (Quelle)
Chancen für den Ökolandbau
Während der Vorschlag der Kommission ein Verbot von NGT im Ökolandbau vorsieht, um diesen zu schützen, sehen Wissenschaftler durchaus Chancen: NGT kämen auch dem Ökolandbau zugute, der seit Jahrzehnten Sorten nutzt, die mit klassischer Mutationszüchtung erzeugt wurden. In einer gemeinsamen Stellungnahme sprechen sich beispielsweise die Deutsche Forschungsgemeinschaft und die Leopoldina für eine Vereinbarkeit neuer genomischer Techniken mit ökologischer Landwirtschaft aus:
„DFG und Leopoldina würden es begrüßen, wenn die zukünftige EU-Verordnung NGT-1-Pflanzen auch für Zwecke des Ökolandbaus zulässt, d. h. nicht unter das GVO-Verwendungsverbot der EU-Öko-Verordnung fallen lässt. Der Ökolandbau kann aufgrund des weitgehenden Verzichts auf chemischen Pflanzenschutz in ganz besonderer Weise von NGT-1-Pflanzen profitieren.“ (Quelle)
Ähnlich äußert sich auch der Agrarökologe Urs Niggli, der von 1990 bis 2020 das Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL) leitete, eine der bedeutendsten Forschungseinrichtungen für ökologische Landwirtschaft:
„Wir brauchen also auch konventionelle Landwirtschaft – aber in einer nachhaltigeren Form als heute. Und um – gerade in Zeiten von Wetterextremen – produktiver zu werden, kann uns die neue Gentechnik helfen.“ (Quelle)

Diese NGT-Produkte gibt es bereits auf dem Markt
- High-Oleic-Sojabohnen(speise-)öl (Calyno™, HOLL-Soybean) mit einem höheren Anteil an Ölsäuren (≈80 %) (seit 2019 in den USA im Handel)
- Tomaten mit erhöhtem Gehalt an γ-Aminobuttersäure (GABA) – blutdrucksenkend (seit 2021 kommerzieller Anbau und Vertrieb im Lebensmittelhandel in Japan)
- Senfgrün / frischer Salat aus Senfblättern mit einer Reduzierung des scharfen / bitteren Geschmacks durch Minimierung der Senfölbildung – schmackhafter (seit 2023 in den USA in Vermarktung)
- Eisbergsalat „Conscious Greens™“ (US-amerikanisches Unternehmen Pairwise) mit einem längeren frischen Aussehen, dadurch weniger Lebensmittelverluste im Handel und in Haushalten (Vermarktung in den USA ab 2023)
- Mais (Waxy Corn / Wachsmais – Corteva Agriscience) mit veränderter Stärke-Zusammensetzung (höherer Amylopektin-Gehalt), besser für Industrieanwendungen (Anbau seit 2020, jedoch keine Markteinführung ohne entsprechende Regulierung in der EU) (Quelle)
Ausblick
Die Modernisierung des europäischen Rechtsrahmens ist ein wichtiger Schritt für die Pflanzenzüchtung in Europa. In den kommenden zwei Jahren wird sich zeigen, wie die neuen Regelungen in der Praxis umgesetzt werden und wie schnell die neuen Möglichkeiten für Pflanzenzüchtung und Landwirtschaft genutzt werden können.
